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Kontaktinformationen
| Firma | Anwaltsbüro Tobler |
| Website | www.tobler-law.ch |
| Telefon | Nummer anzeigen 044 251 50 90 Kein Werbeanruf |
| [email protected] | |
| Standort |
Schifflände 5 8001 Zürich |
Zusammenfassung
Das Anwaltsbüro Tobler in Zürich bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in verschiedenen Bereichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Familien- und Erbrechtssprechung, einschliesslich Ehe- und Erbverträgen, Konkubinatsverträgen, Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen. Der Anwalt Felix Tobler vertritt seine Mandanten auch in Gerichts- und Verwaltungsverfahren.In den Bereichen Arbeits- und Personalrecht bietet das Anwaltsbüro Beratung und Vertretung bei Anstellungsverträgen, Beendigung des Anstellungsverhältnisses und Urteilsunfähigkeit. Ebenso werden Vereine und Stiftungen in Bezug auf Statuten, Rechtsberatung und Änderung der Organisation und des Zwecks unterstützt.Der Standort des Anwaltsbüros befindet sich in Zürich, wo der Anwalt Felix Tobler seine Mandanten persönlich berät und vertritt. Das Anwaltsbüro bietet eine umfassende und persönliche Beratung und Vertretung in verschiedenen rechtlichen Bereichen.
Herzlich Willkommen
Herzlich Willkommen
auf der Website von Rechtsanwalt Felix Tobler
Sie suchen einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Rechtsanwalt in Zürich,
01
als vorausschauenden und rechtskundigen Berater bei wichtigen persönlichen oder beruflichen Entscheidungen,
02
als Begleiter und Berater auf längere Dauer, zum Beispiel als Familienanwalt, externen Rechtsberater oder Mitglied eines Gesellschaftsorgans,
03
als Rechtsbeistand in einer Konfliktsituation.
Meine Anwaltstätigkeit beruht auf folgendem Berufsverständnis:
01
Mandant/Mandantin und Anwalt bilden ein Team, das die im konkreten Fall optimale Lösung gemeinsam erarbeitet und umsetzt. Der Anwalt ist für die Beurteilung der rechtlichen Chancen, Risiken und Grenzen verantwortlich und zeigt diese auf. Die Eigenverantwortung des Mandanten/der Mandantin bleibt gewahrt. Bei Bedarf (namentlich in persönlichen oder familiären Konfliktsituationen) stellt sich der Anwalt schützend vor seinen Mandanten/seine Mandantin.
02
Grundsätzlich sollen in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei angestrebt werden, da Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine höchst ineffiziente Art der Konfliktbearbeitung darstellen. Wo indessen ein Kompromiss nicht möglich ist, setze ich mich vor Gerichten und Behörden kraftvoll und hartnäckig für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein.
03
In Konfliktsituationen greift ein rein juristischer oder finanzieller Lösungsansatz zu kurz. Das Leben geht nach der einvernehmlichen oder durch Urteil erfolgten Konfliktbeendigung weiter. Ehepaare bleiben auch nach der Scheidung miteinander verbunden (durch Kinder, Enkel und gemeinsame Freunde), ebenso Verwandte nach der Erbteilung. Es ist daher vernünftig und weitsichtig, im Konflikt nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch Anstand und Fairness zu wahren.
04
Mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten verbinden mich langjährige (zum Teil generationenübergreifende), persönliche und vertrauensvolle Mandatsverhältnisse. Diese Form der Zusammenarbeit empfiehlt sich namentlich für Familien und Familiengesellschaften.
05
In der Berufsausübung befolge ich den Grundsatz „Stark in der Sache, höflich in der Form“. Ich lege grossen Wert auf sorgfältige, klare und verständliche Formulierungen.
Tätigkeitsgebiete
Ehe und Familie
Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge
Beratung bei Ehetrennung, Trennungsvereinbarungen
Beratung bei Scheidung, Scheidungsvereinbarungen
Gerichtliche Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Abänderung von Trennungs- und Scheidungsurteilen
Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen (in Ausbildung)
Vererben und Teilen
Nachlassplanung
Übertragung von Liegenschaften (zu Lebzeiten und von Todes wegen)
Ehe- und Erbverträge, Testamente
Willensvollstreckung
Erbenvertretung in Erbteilungen
Arbeitsverhältnis und Personalwesen
Privates und öffentliches Arbeits- und Personalrecht
Anstellungsverträge, Personalreglemente
Beendigung des Anstellungsverhältnisses, Aufhebungsvereinbarungen
Arbeitszeugnisse
Vorsorge und Betreuung
Beratung und Massnahmen im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und Tod
Instrumente der eigenen Vorsorge (Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung)
Betreuung von schutzbedürftigen/urteilsunfähigen Erwachsenen (als Vorsorgebeauftragter oder Beistand)
Vereine und Stiftungen
Statuten von Vereinen/Verbänden
Rechtsberatung von Vereins-/Verbandsorganen
Stiftungsurkunden, Stiftungsreglemente
Änderung der Organisation und des Zwecks von Stiftungen
Rechtsberatung von Stiftungsorganen
Staat und Verwaltung
Beurteilung und Anfechtung von Verwaltungsakten
Rechtsberatung von Behörden und Ämtern
Gesuche um öffentlichrechtliche Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen)
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